Die Kosten und Rechte
Unverschuldeter Unfall:
Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls haben Sie, gemäß ständiger Rechtsprechung, das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Die hierfür anfallenden Kosten werden vollständig von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Dauer der Gutachtenerstellung:
Ein vollständiges Schadengutachten wird üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Bagatellschäden:
Bei geringfügigen Schäden kann die gegnerische Versicherung die Kostenübernahme für ein Gutachten ablehnen. In solchen Fällen ist vorab zu prüfen, ob ein Kostenvoranschlag ausreichend ist.
Zusammenarbeit mit Verkehrsrechtsanwälten:
Zur optimalen Durchsetzung Ihrer Ansprüche arbeite ich mit erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten zusammen.
Auch die Kosten für einen Rechtsanwalt werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Spezielle Fahrzeugtypen:
Für besondere Fahrzeugarten wie Oldtimer, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge oder Sonderumbauten ist häufig ein spezialisiertes Gutachten erforderlich. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.
Unfallabwicklung:
Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Abwicklung Ihres Unfallschadens.
Wichtiger Hinweis:
Dieses Informationsangebot dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
